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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (AGB):

§1 Geltungsbereich der AGB 

Alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der BTB Elektronik Vertriebs GmbH (nachfolgend: „BTB“) erfolgen auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden AGB. 

§ 2 Zahlungen, Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht

2.1 Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt. Nachnahmesendungen sind ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Barzahlungen wird ausschließlich die Währung EUR akzeptiert. Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse wird die Annahme des Vertrages zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.

2.2 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers aufrechnen und nur in solchen Fällen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

§ 3 Eigentumsvorbehaltssicherung

3.1 BTB behält sich das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Checks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Check-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Check-Zahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

3.2 Der Käufer hat BTB von allen Zugriffen Dritter insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer hat BTB alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung durch BTB nicht nach, so kann BTB die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch BTB liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. BTB ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den offenen Forderungen durch BTB aufgerechnet. 

§ 4 Haftung 

BTB haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung der BTB, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich z.B. Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung), ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung 

a) des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 

b) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; 

c) bei Verletzung einer – schriftlich übernommenen – Garantie, hinsichtlich der Schäden, vor denen die Garantie schützen soll; 

d) bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht; 

e) bei Verzug mit der Lieferung. 

Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei Lieferverzug ist die Haftung der BTB für einfache Fahrlässigkeit dem Grunde nach beschränkt auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf höchstens den Warenwert des jeweiligen Teils der Lieferung, soweit nicht im Einzelfall eine höherer Haftungsrahmen vereinbart ist. BTB haftet in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden oder für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den beiden vorstehenden Sätzen gelten auch, wenn ein Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder Beauftragten beruht, der nicht zu den leitenden Angestellten der BTB gehört. 

§ 5 Datenschutzhinweis 

Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der BTB durch Ihre Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung Ihrer Bestellung zu. Bei einem Kauf werden personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an BTB übermittelt. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen nicht. Der Kunde hat das Recht, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an BTB unter der im Impressum angegebenen Adresse. 

Weitergehende Informationen bezüglich des Datenschutzes sind unter dem Stichpunkt Datenschutz auffindbar.

Ende der Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen für Verbraucher. 

FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (Firmen, Unternehmer, Gewerbetreibende, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind) Die Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen im folgenden Abschnitt sind ausschließlich für Nicht-Verbraucher bestimmt: 

§ 1 Geltungsbereich der AGB 

Alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der BTB Elektronik Vertriebs GmbH (nachfolgend: „BTB“) erfolgen für gewerbliche Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: „AGB“). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch BTB. 

§ 2 Vertragsschluss 

Angebote der BTB erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. BTB behält sich den Zwischenverkauf bei Lagerartikeln vor. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, die BTB durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Waren zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Mündliche Angaben, Produktbeschreibungen, Leistungsangaben u.ä. stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, sie werden von BTB ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt. Geringe Abweichungen der Ware von Produktangaben gelten als genehmigt, sofern für den Kunden zumutbar. 

§ 3 Preise 

Alle Preisangaben der BTB, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend, mit einer Bindungsfrist von 4 Monaten nach Erstellen der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders ausgewiesen, sind die angegebenen Preise inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. BTB behält sich das Recht zur Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor. Verpackungs- und Versandkosten sind in den Preisangaben nicht inbegriffen. Skonti werden nicht gewährt, wenn der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand ist. Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Käufer das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro für den Zeitraum ab Vertragsschluss bis Eingang des Betrages bei BTB. 

§ 4 Zahlungen, Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht 

4.1 Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt. Nachnahmesendungen sind ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Barzahlungen wird ausschließlich die Währung EUR akzeptiert. Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse wird die Annahme des Vertrages zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt. 

4.2 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers aufrechnen und nur in solchen Fällen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

§ 5 Lieferzeit / Selbstbelieferungsvorbehalt / Allocation (=Lieferengpass) / Verzug des Verkäufers 

5.1 Liefertermine werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. 

5.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf Allocation oder höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3 Wird der Verkäufer trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten mit der von dem Käufer bestellten Ware nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass der Verkäufer die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten hat, kann der Verkäufer von dem Vertrag mit dem Käufer zurücktreten. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Käufer anzuzeigen. Tritt der Verkäufer nicht vom Vertrag zurück, wird er für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von seiner Leistungspflicht frei. 

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Teilleistungen 

Pakete sind bis zu einem Warenwert von EUR 400 bei BTB versichert. Ist eine höhere Transportversicherung gewünscht, ist diese gesondert anzufragen und auf Wunsch zu bestellen. Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte der BTB erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur. Der Gefahrenübergang erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs erfolgt durch BTB. BTB wird sich bemühen, bei der Auslösung der Versendung und dem Lieferdatum den vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkt so gut wie möglich zu berücksichtigen. BTB ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt, befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Lieferung anzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzug mit einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung anderer Vertragsbestandteile. Terminverschiebungen bei Abrufaufträgen bedürfen der Schriftform und gelten nur dann als akzeptiert, wenn dies durch BTB schriftlich bestätigt wird. Zölle, Konsulatsgebühren und sonstige aufgrund von Vorschriften des Ausfuhr-, eines Durchgangs- oder des Bestimmungslandes erhobenen Abgaben/ Gebühren sind in den abgesprochenen Preisen grundsätzlich nicht enthalten. 

§ 7 Lieferzeit 

Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, zu den vereinbarten Terminen. Dies gilt auch nach erfolgten Auftragsbestätigungen. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn BTB die Ware dem vereinbarten oder gewählten Transporteur so rechtzeitig übergibt, dass sie bei normalem Verlauf den Kunden innerhalb +/- einer Woche erreicht. Falls kein gesonderter Liefertermin angegeben ist, bemüht sich BTB stets die Aufträge zum nächst möglichen Zeitpunkt zu erfüllen. 

§ 8 Lieferstörungen, Verzug 

Von BTB nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, berechtigen BTB die Leistung für die Dauer ihrer Auswirkung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben. Dauert die Lieferverzögerung mehr als acht Wochen, kann jede Partei von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Zu den von BTB nicht zu vertretenden Lieferstörungen gehören, sofern nicht anders vereinbart, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder öffentlicher, behördlicher oder militärischer Stellen, Rechtsänderungen, Materialknappheit, Aufstände, Krieg, terroristische Anschläge, Transportverzögerungen sowie Ausfall oder Störung der normalen Bezugsquellen für Arbeitskraft oder Material. Verhindert eine Änderung staatlicher oder behördlicher Importkonditionen die Lieferung, ist BTB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird BTB auf Verlangen des Kunden mit diesem einen den veränderten Konditionen angepassten neuen Vertrag schließen. Kommt BTB in Verzug, gilt für die Haftung § 12. 

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung 

9.1 BTB behält sich das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschliesslich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Checks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Check-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Check-Zahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels. 

9.2 Der Käufer hat BTB von allen Zugriffen Dritter insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer hat BTB alle Schäden und Kosten zu erstetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Massnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen. 

9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung durch BTB nicht nach, so kann BTB die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch BTB liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. BTB ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den offenen Forderungen durch BTB aufgerechnet.

§ 10 Mängelrüge, Gewährleistung und Abwicklung bei Gewährleistung 

Dem Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel/ sonstige Abweichungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft und wird dies rechtzeitig gerügt, ist BTB nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet. Ist BTB hierzu nicht innerhalb angemessener Zeit bereit oder in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Kunde nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde wegen Mängeln an von BTB gelieferter Ware einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen gemacht, gilt § 12 Haftung. Keine Gewährleistung besteht u.a. für 

a) für Mängel, die nach Gefahrübergang entstanden sind, z.B. durch fehlerhaften Betrieb (Nichteinhaltung der vorgegebenen Gebrauchsspezifikationen oder -bedingungen), Beschädigung oder sonstige Fremdeinflüsse, 

b) bei verspäteter Rüge oder 

c) gegenüber anderen Personen als dem Kunden. 

Abwicklung bei Gewährleistung. Die Rücksendung im gerügten Gewährleistungsfall ist binnen 14 Tagen schriftlich bei BTB anzumelden. Die Ware sollte in unbeschädigter Originalverpackung zurückgesendet werden. Um einen zügigen Ablauf zu ünterstützen, sollte der Rücksendung eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beigelegt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir keine Beschriftungen auf den Verpackungen vorzunehmen. Vergibt BTB eine Bearbeitungsnummer (RMA), so ist diese bei den Begleitpapieren deutlich sichtbar anzugeben. Die Verpackung zur Rücksendung muss die Ware sicher vor Beschädigung schützen – es sind die Voraussetzungen für den Versand von Waren der Transporteure zu beachten. Die Rücksendung erfolgt ausschließlich frei. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Wird der Gewährleistung stattgegeben, werden die tatsächlichen Versandkosten bei normalem Paketversand für die Rücksendung auf Verlangen zurückerstattet. 

§ 11 Frist für Mängelansprüche und Garantie 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen beträgt ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang. Sollten die Hersteller und Vorlieferanten von BTB für Waren erweiterte Mängelansprüche oder eine Garantie für einen längeren Zeitraum gewähren, so gilt diese für den Kunden nur bei schriftlicher Bestätigung durch BTB. Kein Garantieanspruch besteht bei Röhren im Falle von Glasbruch und Heizfadenbruch. Der Garantieanspruch erlischt auch bei unsachgemäßer Verwendung der Sachen. 

§ 12 Haftung 

BTB haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung der BTB, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich z.B. Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung), ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung 

a) des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 

b) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; 

c) bei Verletzung einer – schriftlich übernommenen – Garantie, hinsichtlich der Schäden, vor denen die Garantie schützen soll; 

d) bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht; 

e) bei Verzug mit der Lieferung. 

Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei Lieferverzug ist die Haftung der BTB für einfache Fahrlässigkeit dem Grunde nach beschränkt auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf höchstens den Warenwert des jeweiligen Teils der Lieferung, soweit nicht im Einzelfall eine höherer Haftungsrahmen vereinbart ist. BTB haftet in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden oder für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den beiden vorstehenden Sätzen gelten auch, wenn ein Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder Beauftragten beruht, der nicht zu den leitenden Angestellten der BTB gehört. 

§ 13 Verwendungsbeschränkungen, Freistellung 

Die von BTB verkauften Produkte sind nur für die von dem jeweiligen Hersteller bestimmten Zwecke vorgesehen. Diese umfassen regelmäßig nicht den Einsatz der Produkte in lebenserhaltenden oder -unterstützenden Systemen, im Zusammenhang mit nuklearem Material oder für sonstige Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts bei vernünftiger Einschätzung zu der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu außergewöhnlich hohen Vermögensschäden führen kann. In dem Fall, dass der Kunde von BTB gekaufte Waren oder Dienstleistungen ungeachtet dessen in solchen Zusammenhängen verwendet oder zu solchem Gebrauch weiterverkauft, geschieht dies auf eigene Gefahr und in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt hiermit die BTB und den jeweiligen Hersteller von jeder Haftung aufgrund des Gebrauchs von Waren in solchen Zusammenhängen auf erstes Anfordern in vollem Umfang schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung. 

§ 14 Weiterverkauf / Ausfuhrkontrolle 

Sämtliche durch BTB gelieferten Sachen sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Sachen und der mit ihnen verbundenen Technologie und Dokumentation unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Verwaltungsakten) Deutschlands und gelten vor EU-Recht. Es obliegt dem Kunden sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und ggf. entsprechende Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken. 

§ 15 Datenschutzhinweis 

Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der BTB durch Ihre Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung Ihrer Bestellung zu. Bei einem Kauf werden personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an BTB übermittelt. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen nicht. Der Kunde hat das Recht, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an BTB unter der im Impressum angegebenen Adresse. Weitergehende Informationen bezüglich des Datenschutzes sind unter dem Stichpunkt Datenschutz auffindbar. 

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges und Salvatorische Klausel 

Sämtliche Verpflichtungen aus der mit BTB bestehenden Geschäftsbeziehung sind am Sitz der jeweiligen Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, zu erfüllen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen BTB und dem Kunden, auch im Zusammenhang mit Wechsel- und Scheckansprüchen, ist Fürth/Bayern. Es gilt das deutsche Recht. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 

Unsere Bankverbindung zur Bezahlung per Vorkasse erhalten Sie mit Ihrer Auftragsbestätigung. 

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