PL81 (=21A6) Pentode
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Ab 100 |
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PL 81 (=21A6) Pentode
Antiquität Hersteller geschlossen
oder unbekannt
Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EU = "RoHS 2") hat zum Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten auszuschließen oder die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten einzuschränken. Dazu zählen Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Diese Stoffe dürfen nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, es sei denn, Ausnahmen nach den Anhängen der Richtlinie erlauben die Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen. Damit kann eine Reduzierung und Ausschleusung von Schadstoffen erzielt werden und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert werden. Ob sie das von uns erworbene Bauelement in Ihrem Gerät verwenden dürfen, entnehmen sie bitte der aktuellen Richtline, bzw. dem aktuellem Gesetz, welches für Ihr Lang gültig ist. Wenn Sie Hersteller sind, können sie gerne bei uns anfragen, ob das benötigte Bauelement nach den aktuellen Richtlinien geprüft und freigegeben werden kann, wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Merkblatt zur EU-Richtlinie 2011/65/EUBeschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen in Elekto- und Elektronikgeräten (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)
Umsetzung der RoHS-Richtliniehttps://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/rohs-directive/implementation-rohs-directive_en
Quelle: IHK Mittelfranken
Zolltarifnummer: 85408100900
Ursprungsland: DE